VOLTAIRE-PROGRAMM 2023/24 – individueller Schüleraustausch –  Frankreich                  

Wer möchte einen französischen Schüler für ein halbes Jahr aufnehmen und anschließend für ein halbes Jahr an einer französischen Schule lernen?

Schülerinnen und Schüler des Freistaates Sachsen können sich für das einjährige deutsch-französische Austauschprogramm „Voltaire 2023/24“ bewerben.   

Die französischen Teilnehmer werden ab März 2023 für sechs Monate in Sachsen leben und zur Schule gehen und die deutschen Teilnehmer werden anschließend mit Beginn des französischen Schuljahres im September ebenfalls sechs Monate bis Ende Februar 2024 in Frankreich verbringen.

Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erhalten die Chance, im Rahmen dieses halbjährigen Austausches ihre Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern, Auslandserfahrung zu sammeln und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben. Die wesentlichen Elemente sind der gemeinsame Schulbesuch mit dem Austauschpartner und das Leben in der Gastfamilie. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung idealerweise in der 8. oder 9. Klasse lernen (Oberschule oder Gymnasium) und über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um nach kurzer Eingewöhnungszeit dem regulären Unterricht im Gastland folgen zu können (Ausnahmen für Bewerber der Klasse 10 und auch für berufsbildende Schulen im Einzelfall per Genehmigung durch den Schulleiter möglich).

Bewerbungen sind in dreifacher Ausfertigung bis spätestens 4. November 2022 über die Schulleitung (Genehmigung) im Landesamt für Schule und Bildung, Referat 32, PF 200942, 08009 Zwickau) einzureichen. Weitere Informationen, wie z.B. Voraussetzungen zum Austausch etc., entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

Es wird für die zugelassenen Teilnehmer ein pauschaler Fahrtkostenzuschuss sowie ein Kulturportfolio in Höhe von 230 € für die gesamte Zeit des Auslandsaufenthaltes von Seiten des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) auf Antrag zur Verfügung gestellt. Das im Rahmen der DFJW-Richtlinien gewährte Stipendium wird nach Erhalt der beiden Erfahrungsberichte durch die Zentralstelle Voltaire ausgezahlt. Für das Programm fallen keine Teilnahmegebühren an.

Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter http://programme-voltaire.org  zu finden. Eine Direkteinreichung der ausgedruckten Papierversion im Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) oder im Pädagogischen Austauschdienst ist nicht möglich.

 

Dem Bewerbungsbogen mit seinen Anlagen sind folgende Unterlagen beizufügen:   

– ein Vorstellungs-/Motivationsbrief (mindestens 2 Seiten) in dem sich die Bewerber/die Bewerberin dem zukünftigen Austauschpartner vorstellen (Auskunft über sich selbst, Interessen, Motivation zur Teilnahme, Alltag zu Hause und in der Schule vorstellen)

Achtung: bitte in französischer Sprache

– mindestens sechs aktuelle Fotos, auf denen der Bewerber/die Bewerberin selbst sowie die              Familie, Wohnung/Haus, Alltag, Freunde, Schule etc. zu sehen sind

– formloses Schreiben der Eltern, das an die Gasteltern gerichtet ist (Vorstellung der Familie, Zusammenleben, Erwartungen, die sie mit der Teilnahme verbinden)

– Empfehlungsschreiben/Beurteilung eines (ehemaligen) Lehrers, der die Bewerberin/Bewerber gut kennt.

Die Vermittlung der Austauschpartner erfolgt im Januar 2023. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden durch die Zentralstelle Voltaire (Berlin) vorbereitet. Auch während des Austausches stehen die Mitarbeiterinnen der Zentralstelle begleitend zur Verfügung!

Weiterführende Informationen, Erfahrungsberichte etc. sind u.a. wie folgt abrufbar:

https://www.kmk-pad.org/programme/voltaire.html

www.dfjw.org Voltaire-Programme

Allgemeiner Hinweis

Die Durchführung des Programms bzw. der einzelnen Austausche hängt maßgeblich von der künftigen Entwicklung der Corona-Pandemie in Deutschland und Frankreich ab. Die an der Umsetzung des Programms beteiligten Stellen in beiden Ländern werden das Infektionsgeschehen weiterhin genau beobachten und, sofern erforderlich, auf die Entwicklungen reagieren. Schülerinnen und Schüler, die sich bewerben, sollen nach Vermittlung in das Programm im Landesamt für Schule und Bildung Sachsen die aktuellen Regelungen für Sachsen ab März 2023 erfragen.