Schulfahrtenkonzept
am Lößnitzgymnasium Radebeul
Durchführung von Exkursionen, Unterrichtsgängen und Schulfahrten
Vorbemerkung
Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 7.4.2004 (VwV Schulfahrten) Az: 36-6535.10/41
Voraussetzungen für die Genehmigung sind:
- die Schulfahrt unterstützt die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule
- die Aufsicht ist gewährleistet (bei mehrtägigen Schulfahrten mindestens zwei Aufsichtspersonen, ab Klasse 7 Aufsichtspersonen beiderlei Geschlechts)
- die Beantragung ist ordnungsgemäß (lt. Vorgaben) erfolgt
- die Finanzierung für die Schüler und die Aufsichtspersonen ist geklärt
Begriffe
Zu den Schulfahrten gehören:
- Wandertage, nur eintägig, in der Regel unter Leitung des Klassenleiters
- ganztägige Exkursionen unter Leitung eines Fachlehrers
- mehrtägige Klassenfahrten (Klassenleiter und mindestens eine Begleitperson)
- Studienfahrten in der Sek. II
- sonstige Schulfahrten wie Schullandheim, Schüleraustausch, Sport- oder Chorlager
Zeitlicher Rahmen
Für Schulfahrten, ausgenommen „sonstige Schulfahrten“ (siehe 2.) steht pro Schuljahr maximal folgender zeitlicher Rahmen zur Verfügung:
Klassen 5 und 6
- Schullandheimfahrt bis maximal 4 Tage unter Leitung des Klassenlehrers
- eventuell gleicher Termin für alle Klassen (bitte am Schuljahresanfang Möglichkeit prüfen)
- eventuell zwischen den Klassenlehrern abstimmen, ob in Klasse 5 oder in Klasse 6
- in der Jahrgangsstufe, in der keine Klassenfahrt stattfindet, werden drei Wandertage durchgeführt. (Beachtung „Sperrzeiten“ Schuljahresarbeitsplan)
Klasse 8
- Skilager (Montag-Freitag)
- ein zusätzlicher Wandertag
Klassen 7 und 9
- keine Klassenfahrten, hierbei gilt auch keine Schullandheimfahrten – dies ist eine schulinterne Regelung
- max. 3 Wandertage (Beachtung „Sperrzeiten“ Schuljahresarbeitsplan)
Beschluss der Schulkonferenz vom 19.06.2013