Lößnitzgymnasium
Radebeul

Schulfahrtenkonzept
am Lößnitzgymnasium Radebeul

Durchführung von Exkursionen, Unterrichtsgängen und Schulfahrten

Vorbemerkung

Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 7.4.2004 (VwV Schulfahrten) Az: 36-6535.10/41
Voraussetzungen für die Genehmigung sind:

  • die Schulfahrt unterstützt die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule
  • die Aufsicht ist gewährleistet (bei mehrtägigen Schulfahrten mindestens zwei Aufsichtspersonen, ab Klasse 7 Aufsichtspersonen beiderlei Geschlechts)
  • die Beantragung ist ordnungsgemäß (lt. Vorgaben) erfolgt
  • die Finanzierung für die Schüler und die Aufsichtspersonen ist geklärt

Begriffe

Zu den Schulfahrten gehören:

  • Wandertage, nur eintägig, in der Regel unter Leitung des Klassenleiters
  • ganztägige Exkursionen unter Leitung eines Fachlehrers
  • mehrtägige Klassenfahrten (Klassenleiter und mindestens eine Begleitperson)
  • Studienfahrten in der Sek. II
  • sonstige Schulfahrten wie Schullandheim, Schüleraustausch, Sport- oder Chorlager

Zeitlicher Rahmen

Für Schulfahrten, ausgenommen „sonstige Schulfahrten“ (siehe 2.) steht pro Schuljahr maximal folgender zeitlicher Rahmen zur Verfügung:

Klassen 5 und 6

  • Schullandheimfahrt bis maximal 4 Tage unter Leitung des Klassenlehrers
  • eventuell gleicher Termin für alle Klassen (bitte am Schuljahresanfang Möglichkeit prüfen)
  • eventuell zwischen den Klassenlehrern abstimmen, ob in Klasse 5 oder in Klasse 6
  • in der Jahrgangsstufe, in der keine Klassenfahrt stattfindet, werden drei Wandertage durchgeführt. (Beachtung „Sperrzeiten“ Schuljahresarbeitsplan)

Klasse 8

  • Skilager (Montag-Freitag)
  • ein zusätzlicher Wandertag

Klassen 7 und 9

  • keine Klassenfahrten, hierbei gilt auch keine Schullandheimfahrten – dies ist eine schulinterne Regelung
  • max. 3 Wandertage (Beachtung „Sperrzeiten“ Schuljahresarbeitsplan)

Beschluss der Schulkonferenz vom 19.06.2013