Am 9.2.2015 fuhren wir, 9 Schüler der Klasse 9/3, mit Herrn Müller zum Amtsgericht in Dresden, um im Rahmen des GRW-Unterrichts einmal in ein echtes Gerichtsverfahren hineinzuschnuppern. Nach anfänglichen Schwierigkeiten begann 9 Uhr die öffentliche Verhandlung um Mohamed Ibrahim, der wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt wurde. Am Hauptbahnhof wurde er im Dezember mit 71 Tüten Marihuana erwischt. Da er angeblich eine fremde Hose trug, konnte er nicht wissen, dass sich darin ein Messer befand. Er ist Analphabet, kommt ursprünglich aus Libyen und flüchtete aufgrund schwieriger Familienumstände über Italien durch Deutschland vermeintlich nach Belgien. Während seines zweijährigen Aufenthalts in Deutschland verbrachte er zehn Monate im Gefängnis. Allein 2014 wurde er fünfmal verurteilt. Bei der Tat war er bereits doppelt auf Bewährung, was das Gericht in seinem Urteil berücksichtigte: Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Unser Eindruck war, dass hinter einer gerechten Strafe auch immer ein Mensch mit einem Schicksal steht. Mohamed Ibrahim erzählte über den Dolmetscher, dass sein Leben rückwärts verlaufen würde, er schwarz sah. Er bereute den Fehler. Trotz aller Demut des Angeklagten herrschte eine erstaunlich freundliche und sachliche Atmosphäre im Saal. In den Pausen konnten wir Snacks kaufen und Fragen an die Staatsanwältin und den Richter stellen.

Fabia Werner und Floria Funke, Klasse 9/3