Lößnitzgymnasium
Radebeul

Schulkonferenz
am Lößnitzgymnasium Radebeul

„Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Aufgabe der Schulkonferenz ist es, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern und Schülern zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Lebens an der Schule zu beraten und dazu Vorschläge zu unterbreiten. Die Schulkonferenz kann sich eine Geschäftsordnung geben.“ (§ 43 Abs. 1 Sächsisches Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018)

Damit hat die Schulkonferenz als Gremium, in dem alle am Schulleben beteiligten Personenkreise mitwirken, einen herausragenden Stellenwert. Hier sollen die unterschiedlichen Interessen aus Lehrer-, Schüler- und Elternschaft zusammenlaufen und geeint werden.

Mitglieder:

  • Schulleiter (Vorsitzender ohne Stimmrecht)
  • vier Vertreter der Lehrer, Kontakt zum Lehrerrat
  • Vorsitzender des Elternrates und drei weitere Eltern
  • Schülersprecher und drei weitere Schüler (mindestens Kl. 7), Kontakt zum Schülerrat
  • Vertreter des Schulträgers (vier Stimmen – können in einer Person kumulieren)