Lößnitzgymnasium
Radebeul

Schulfahrtenkonzept
am Lößnitzgymnasium Radebeul

Durchführung von Exkursionen, Unterrichtsgängen und Schulfahrten

Vorbemerkung

Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 7.4.2004 (VwV Schulfahrten) Az: 36-6535.10/41
Voraussetzungen für die Genehmigung sind:

  • die Schulfahrt unterstützt die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule
  • die Aufsicht ist gewährleistet (bei mehrtägigen Schulfahrten mindestens zwei Aufsichtspersonen, ab Klasse 7 Aufsichtspersonen beiderlei Geschlechts)
  • die Beantragung ist ordnungsgemäß (lt. Vorgaben) erfolgt
  • die Finanzierung für die Schüler und die Aufsichtspersonen ist geklärt

Begriffe

Zu den Schulfahrten gehören:

  • Wandertage, nur eintägig, in der Regel unter Leitung des Klassenleiters
  • ganztägige Exkursionen unter Leitung eines Fachlehrers
  • mehrtägige Klassenfahrten (Klassenleiter und mindestens eine Begleitperson)
  • Studienfahrten in der Sek. II
  • sonstige Schulfahrten wie Schullandheim, Schüleraustausch, Sport- oder Chorlager

Zeitlicher Rahmen

Für Schulfahrten, ausgenommen „sonstige Schulfahrten“ (siehe 2.) steht pro Schuljahr maximal folgender zeitlicher Rahmen zur Verfügung:

Klassen 5 und 6

  • Schullandheimfahrt bis maximal 4 Tage unter Leitung des Klassenlehrers
  • eventuell gleicher Termin für alle Klassen (bitte am Schuljahresanfang Möglichkeit prüfen)
  • eventuell zwischen den Klassenlehrern abstimmen, ob in Klasse 5 oder in Klasse 6
  • in der Jahrgangsstufe, in der keine Klassenfahrt stattfindet, werden drei Wandertage durchgeführt. (Beachtung „Sperrzeiten“ Schuljahresarbeitsplan)

Klasse 8

  • Skilager (Montag-Freitag)
  • ein zusätzlicher Wandertag

Klassen 7 und 9

  • keine Klassenfahrten, hierbei gilt auch keine Schullandheimfahrten – dies ist eine schulinterne Regelung
  • max. 3 Wandertage (Beachtung „Sperrzeiten“ Schuljahresarbeitsplan)

Klasse 10

  • Abschlussfahrt am Schuljahresende maximal 5 Tage (in der Regel die vorletzte Unterrichtswoche unter Beachtung der „Sperrzeiten“ Schuljahresarbeitsplan)

Studienfahrten Klassen 11 und 12

  • Die Schüler wählen aus freien, kursübergreifenden Angeboten (an der Bildung eines Pools von Angeboten sind alle Fächer beteiligt)
  • Zu Beginn des Schuljahres (indem keine Studienfahrten stattfinden) werden die Angebote durch einen verantwortlichen Lehrer koordiniert. Die Schüler können wählen, die Größe der Gruppen muss so sein, dass die kostengünstigsten Angebote wahrgenommen werden können.
  • Es werden Erst-und Zweitwünsche der Schüler erfasst.

Beschluss der Schulkonferenz vom 19.06.2013